Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91 u.a. |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Immunität für ein vormaliges Staatsoberhaupt der DDR nach deren Beitritt zur Bundesrepublik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Repräsentanten der DDR - Völkerrechtliche Immunität - Wiedervereinigung
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+4Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Berlin, 13.01.1993 - 527-10/92
Erich Honecker
VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit
KG, 28.12.1992 - 4 Ws 217/92Erich Honecker
BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91Keine Immunität für ein vormaliges Staatsoberhaupt der DDR nach deren Beitritt
KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90Erich Honecker
Erich Honecker
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 30.05.1991 - 351 Gs 2546/91
- LG Berlin, 24.06.1991 - 523 Qs 1/91
- KG, 10.10.1991 - 2 Js 26/90
- KG, 20.01.1992 - 2 Js 26/90
- KG, 22.01.1992 - 2 Js 26/90
- BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91 u.a.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Im übrigen sind an die Begründung der Fluchtgefahr, soweit es sich um den Vorwurf eines Verbrechens nach § 112 Abs. 3 StPO handelt, nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 19, 342 [350]). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Der Fehler muß vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st.Rspr.).
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Zwar darf die Untersuchungshaft nicht fortgesetzt und ein Strafverfahren nicht weitergeführt werden, wenn die naheliegende konkrete Gefahr besteht, daß der Beschuldigte anderenfalls dadurch sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324 [346 ff.]). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ). - BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
Der Fehler muß vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st.Rspr.).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Die Sachlage entspreche hier derjenigen, die dem Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 - (DtZ 1992, S. 216) zugrunde gelegen habe.Darüber hinaus entspricht es der im völkerrechtlichen Schrifttum durchgängig vertretenen und auch in den angegriffenen Entscheidungen herangezogenen Auffassung, daß eine Immunität die Existenz des Staates, dem der Betreffende angehört, nicht überdauert (vgl. dazu allgemein BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 -, DtZ 1992, S. 216;… Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Band I/1, 2. Aufl., 1975, S. 275;… Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl., 1990, S. 344/345).